Symbolbild
Mann scheitert mit Versuch, seine Schulden privat zu bereinigen
Ein Mann wollte seine Schulden aussergerichtlich regeln, doch die Gerichte lehnten sein Gesuch ab. Die obersten Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Ein Mann aus der Region See-Gaster wollte seine Schulden im Rahmen einer sogenannten einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung regeln – einem Verfahren, bei dem Schuldner und Gläubiger ausserhalb eines Konkursverfahrens eine Einigung anstreben. Das zuständige Kreisgericht See-Gaster lehnte sein Gesuch im Februar 2026 ab. Es begründete dies damit, dass der Mann weder einen Überschuss in seinem Haushaltsbudget nachweisen noch andere finanzielle Mittel mobilisieren konnte – beides Voraussetzungen für eine solche Schuldenbereinigung.

Der Mann legte dagegen Beschwerde beim Kantonsgericht St. Gallen ein. Dieses wies die Beschwerde jedoch ebenfalls ab. Die Richter hielten fest, dass der Mann sich nicht inhaltlich mit den Argumenten des Kreisgerichts auseinandergesetzt habe, sondern im Wesentlichen seinen ursprünglichen Standpunkt wiederholt habe. Neue Tatsachen, die er vorbrachte, konnten in diesem Verfahrensstadium nicht mehr berücksichtigt werden.

Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Auch dort brachte er vor allem vor, der Sachverhalt sei falsch dargestellt worden. Er bestritt, dass es weitere Gläubiger gebe, und bezeichnete eine Forderung eines Tierspitals – im Zusammenhang mit seinem verstorbenen Hund – als überhöht. Zudem wiederholte er seinen bereits früher eingereichten Zahlungsvorschlag. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Kantonsgerichts fehlte jedoch auch diesmal.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe deshalb gar nicht erst ein: Eine Beschwerde muss konkret aufzeigen, inwiefern ein Gericht das Recht verletzt hat – das hatte der Mann nicht getan. Gerichtskosten wurden ihm angesichts der Umstände keine auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_277/2026