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Hofweibel bleibt wegen Bestechung verurteilt
Ein Hofweibel hatte einem Stellenbewerber eine Anstellung als Chauffeur gegen Zahlung von 2000 Euro angeboten. Die Verurteilung wegen Bestechung bleibt bestehen.

Ein Mann, der als Hofweibel für ein Transportunternehmen mit Sitz im Kanton Solothurn tätig war, wurde beschuldigt, im September 2020 einem Stellenbewerber eine Anstellung als Chauffeur gegen die Zahlung von 2000 Euro in Aussicht gestellt zu haben. Das Gespräch fand auf einem Parkplatz im französischen Illzach statt, nachdem der Hofweibel den Termin von seinem Büro in Basel aus telefonisch vereinbart hatte. Zusätzlich soll er im Mai 2021 einen bei der Firma angestellten Chauffeur telefonisch bedroht haben, damit dieser über seine Machenschaften schweige.

Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte den Mann wegen passiver Bestechung und versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe. Das Appellationsgericht bestätigte dieses Urteil im Oktober 2024. Daraufhin gelangte der Verurteilte ans Bundesgericht. Er argumentierte unter anderem, die Schweizer Behörden seien für den Bestechungsvorwurf gar nicht zuständig, weil das entscheidende Gespräch auf französischem Boden stattgefunden habe.

Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück. Da der Verurteilte den Tatentschluss in der Schweiz gefasst und die Reise nach Frankreich von Basel aus angetreten hatte, sei die Zuständigkeit der Schweizer Behörden gegeben. Das Gericht stützte sich dabei auf einen vergleichbaren früheren Fall und hielt fest, dass die strafbare Handlung bereits mit der Vorbereitung und dem Antritt der Fahrt ins Ausland begonnen habe – und dies in der Schweiz geschehen sei.

Der Verurteilte bestritt zudem die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen und verlangte, diese erneut zu befragen. Er machte geltend, einer der Zeugen sei zu seinen belastenden Aussagen gedrängt worden. Das Bundesgericht folgte auch hier der Einschätzung der Vorinstanz: Die Zeugenaussagen seien detailliert, konstant und glaubhaft gewesen, während die Erklärungen des Verurteilten teils lebensfremd wirkten. Ein nachvollziehbares Motiv für eine Falschbelastung sei bei keinem der Beteiligten erkennbar. Die Beschwerde wurde abgewiesen, der Verurteilte muss die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_766/2025