Symbolbild
Vater erhält kein erweitertes Besuchsrecht für seine Tochter
Ein nicht verheiratetes Elternpaar streitet um das Sorgerecht ihrer kleinen Tochter. Die Mutter behält die alleinige Obhut, das Besuchsrecht des Vaters bleibt eingeschränkt.

Ein Mann und eine Frau, die nie verheiratet waren, haben gemeinsam eine 2022 geborene Tochter. Seit ihrer Trennung streiten sie in mehreren Zivil- und Strafverfahren um das Sorgerecht und das Besuchsrecht. Die Mutter beantragte das alleinige Sorgerecht, der Vater wollte eine gleichberechtigte Betreuung. Das Kind lebte seit Geburt bei der Mutter; der Vater durfte seine Tochter bislang nur zweimal monatlich für je sechs Stunden in einer begleiteten Einrichtung (Point Rencontre) sehen.

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte im Juli 2025 entschieden, dass die Mutter die alleinige Obhut behält und rückwirkend berechtigt ist, mit dem Kind von Lausanne nach Bern zu ziehen. Gleichzeitig sollte das Besuchsrecht des Vaters ab dem dritten Geburtstag des Kindes auf 24 Stunden alle zwei Wochen ausgeweitet werden. Beide Elternteile fochten dieses Urteil beim Bundesgericht an: Der Vater wollte mehr Betreuungszeit, die Mutter wollte die geplante Ausweitung des Besuchsrechts verhindern.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Vaters vollständig ab. Seine Kritik an der kantonalen Würdigung des Gutachtens, das seine Erziehungsfähigkeiten positiv bewertet hatte, überzeugt die Richter nicht. Das Gericht stützt die Einschätzung der Vorinstanz, wonach ernsthafte Zweifel an den elterlichen Fähigkeiten des Vaters bestehen – unter anderem wegen einer Verurteilung wegen Vergewaltigung seiner Ex-Frau, wegen laufender Strafverfahren sowie wegen der unklaren Verhältnisse zu seinen sieben weiteren Kindern, die grösstenteils behördlich begleitet werden.

Hingegen gibt das Bundesgericht der Mutter recht: Die Ausweitung des Besuchsrechts auf 24 Stunden alle zwei Wochen – also inklusive einer Übernachtung – sei widersprüchlich und unzureichend begründet. Das Kantonsgericht habe einerseits schwerwiegende Bedenken gegenüber dem Vater geäussert, andererseits ohne weitere Erklärung ein erweitertes Besuchsrecht gewährt. Dieser Teil des Urteils wird aufgehoben und zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 01. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_642/2025