Ein Mann hatte im Dezember 2025 das Bundesgericht eingeschaltet, weil er dem Kantonsgericht Freiburg vorwarf, in seiner Angelegenheit betreffend die Invalidenversicherung untätig zu bleiben. Er sah sich durch die ausbleibende Behandlung seines Falls in seinen Rechten verletzt und wollte das Bundesgericht dazu bringen, das Freiburger Gericht zum Handeln zu zwingen.
Doch noch bevor das Bundesgericht inhaltlich über die Sache entscheiden konnte, zog der Mann seine Eingabe zurück. Mit einem Brief vom 30. März 2026 teilte er dem Gericht mit, dass er auf eine weitere Verfolgung des Falls verzichte. Über die Gründe für diesen Rückzug ist aus dem Urteil nichts bekannt.
Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und schloss das Verfahren formell ab. Da der Mann selbst auf die Weiterführung verzichtet hatte, wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt. Das Urteil wurde dem Mann, dem Kantonsgericht Freiburg sowie der Invalidenversicherungsstelle des Kantons Freiburg und dem Bundesamt für Sozialversicherungen mitgeteilt.
Über den eigentlichen Inhalt des IV-Falls – also ob und in welchem Umfang dem Mann eine Invalidenrente zusteht – hat das Bundesgericht damit nicht entschieden. Diese Frage bleibt offen und muss gegebenenfalls auf anderem Weg weiterverfolgt werden.