Symbolbild
Asylbewerber muss die Schweiz verlassen
Ein Asylbewerber scheiterte mit seinem erneuten Gesuch um Asyl. Er muss die Schweiz verlassen.

Ein Mann stellte im Januar 2022 in der Schweiz einen Asylantrag. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte diesen im Juni 2022 ab: Der Mann erhalte keinen Flüchtlingsstatus, sein Asylgesuch werde abgewiesen, und er müsse die Schweiz verlassen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid im Juli 2025.

Im Oktober 2025 beantragte der Mann, dass die Behörden den Fall nochmals prüfen sollten. Das SEM lehnte dieses Wiedererwägungsgesuch ab: Auf die Frage des Flüchtlingsstatus und des Asyls trat es gar nicht erst ein, und auch die Forderung, den Wegweisungsvollzug neu zu beurteilen, wies es zurück. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde im März 2026 ebenfalls ab.

Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Er verlangte, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufzuheben und den Fall zur neuen Beurteilung zurückzuweisen. Das Bundesgericht trat jedoch auf seine Eingabe nicht ein. Der Grund: In Asyl- und Wegweisungssachen ist der Weg ans Bundesgericht gesetzlich ausgeschlossen – ausser in sehr eng definierten Ausnahmefällen, die hier nicht zutreffen. Auch der subsidiäre Weg über eine Verfassungsbeschwerde steht gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts nicht offen.

Der Mann muss damit die Schweiz verlassen. Gerichtskosten wurden ihm keine auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 01. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2D_8/2026