Ein Ehepaar aus Lutry, das eine denkmalgeschützte Herrschaftsvilla aus dem Jahr 1926 am Genfersee besitzt, wollte auf der südlichen Stützmauer seiner Seeterrasse rund 50 Quadratmeter Solarpanels installieren. Das Projekt stiess auf Widerstand der Naturschutzorganisationen Patrimoine Suisse und ihrer Waadtländer Sektion. Die Gemeinde Lutry verweigerte zunächst die Baubewilligung, weil das kantonale Umweltamt keine Sonderbewilligung für Bauten im sogenannten Gewässerraum – dem geschützten Uferbereich – erteilen wollte.
Das Waadtländer Kantonsgericht hob diese Ablehnung in einem ersten Schritt auf und wies die Gemeinde an, die Baubewilligung zu erteilen. Es war der Ansicht, der betreffende Uferabschnitt gelte als «dicht bebaut», was Ausnahmen im Gewässerraum erlaubt. Die Gemeinde Lutry erteilte daraufhin die Bewilligung, worauf Patrimoine Suisse erneut Beschwerde einlegte – diesmal bis vor das Bundesgericht.
Die obersten Richter kommen nun zu einem anderen Schluss: Der Bereich zwischen der Route de Lavaux und dem Seeufer sei zwar vollständig überbaut, liege aber am Rand des Dorfes Lutry und gehöre nicht zu einem urbanen Kerngebiet. Die umliegenden Rebberge, die fehlende Anbindung an das Agglomerationszentrum und die Lage ausserhalb des Verdichtungsperimeters sprächen klar gegen eine Einstufung als dicht bebaute Zone. Damit entfällt die rechtliche Grundlage für eine Ausnahmebewilligung.
Zusätzlich betont das Gericht, dass die Solarpanels die Renaturierung des Seeufers erschweren würden, die der Kanton Waadt in seiner strategischen Planung vorgesehen hat. Auch die Sichtbarkeit der 50 Quadratmeter grossen Anlage vom See her – im Vordergrund des geschützten Rebberggebiets Lavaux – spreche gegen das Projekt. Das Gericht hält fest, dass die Panels stattdessen auf den Dächern der Nebengebäude der Villa angebracht werden könnten, wenn auch mit etwas geringerem Energieertrag. Die Baubewilligung wird aufgehoben.