Symbolbild
Mutter muss im Scheidungsstreit um Kindesunterhalt weiter warten
Eine Mutter wollte höhere Unterhaltsbeiträge für ihre Kinder durchsetzen. Ihr Anliegen ist derzeit nicht behandelbar, weil das Scheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Ein Ehepaar aus dem Kanton St. Gallen hatte 2009 geheiratet und bekam 2013 Zwillinge. Nach der Trennung im Jahr 2016 wurde die Ehe 2023 geschieden. Das Kreisgericht Wil regelte damals unter anderem den Kindesunterhalt und die Aufteilung des ehelichen Vermögens. Beide Parteien fochten diesen Entscheid an, worauf das Kantonsgericht St. Gallen den Unterhalt neu festsetzte und die Frage der Vermögensaufteilung zur nochmaligen Beurteilung ans Kreisgericht zurückwies.

Die Mutter war mit dem neu festgesetzten Kindesunterhalt nicht einverstanden und wandte sich ans Bundesgericht. Sie forderte höhere Unterhaltsbeiträge für die Kinder sowie eine andere Verteilung der Verfahrenskosten. Ausserdem beantragte sie, dass ihr die Anwaltskosten für das Verfahren vorgestreckt oder erlassen werden.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Das Scheidungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen, weil die Frage der Vermögensaufteilung noch beim Kreisgericht hängig ist. Solange kein abschliessender Entscheid vorliegt, kann das Bundesgericht grundsätzlich nur dann eingreifen, wenn der betroffenen Person ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht oder wenn ein sofortiger Entscheid viel Zeit und Kosten sparen würde. Beides war hier nicht der Fall: Der Vater bezahlt während des laufenden Verfahrens weiterhin Unterhalt gestützt auf ein früheres Gericht, und ein Entscheid nur über den Kindesunterhalt würde das Gesamtverfahren ohnehin nicht abschliessen.

Die Mutter muss die Gerichtskosten von 1000 Franken selbst tragen. Ihr Gesuch um Kostenbefreiung wurde abgelehnt, weil die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Sie hat aber die Möglichkeit, den Entscheid des Kantonsgerichts erneut anzufechten, sobald das Kreisgericht auch über die Vermögensaufteilung entschieden hat und ein abschliessender Gesamtentscheid vorliegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. April 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_808/2025