Symbolbild
Mann aus den USA verliert Aufenthaltsrecht in der Schweiz endgültig
Ein US-Bürger hatte eine Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses verpasst. Sein Rekurs gegen den Entzug der Niederlassungsbewilligung gilt damit als unzulässig.

Ein in der Schweiz niedergelassener US-amerikanischer Staatsbürger, Jahrgang 1946, hatte seine Niederlassungsbewilligung verloren, weil er sich nachweislich nicht mehr effektiv in der Schweiz aufgehalten hatte. Der Kanton Neuenburg hatte dies im August 2024 festgestellt und die Bewilligung für erloschen erklärt. Dagegen erhob der Mann im Juni 2025 Rekurs beim Kantonsgericht Neuenburg.

Das Kantonsgericht forderte ihn auf, innerhalb von 30 Tagen einen Kostenvorschuss von 880 Franken zu bezahlen, und wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass sein Rekurs sonst nicht behandelt werde. Der Mann bezahlte den Betrag nicht fristgerecht. Das Kantonsgericht erklärte seinen Rekurs daraufhin im Oktober 2025 für unzulässig.

Dagegen wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Er argumentierte, das Kantonsgericht hätte ihm vor dem endgültigen Entscheid eine zusätzliche Frist einräumen müssen, wie es das Zivilprozessrecht vorsehe. Zudem verwies er auf die Praxis der Kantone Bern, Genf und Waadt, die in solchen Fällen grosszügiger vorgingen. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück: Das neuenburgische Verwaltungsverfahrensrecht enthält eine spezielle Regel, die eindeutig vorschreibt, dass ein Rekurs ohne weitere Nachfrist als unzulässig gilt, wenn der Kostenvorschuss trotz Warnung nicht bezahlt wird. Diese Regel geht der allgemeinen Verweisung auf das Zivilprozessrecht vor.

Das Bundesgericht hielt fest, dass kein übertriebener Formalismus vorliege, wenn jemand klar und vollständig über Betrag, Frist und Folgen informiert wurde und die Frist dennoch verstreichen lässt. Die Praxis anderer Kantone ändere daran nichts, da die Kantone ihre Verwaltungsverfahren im Rahmen der verfassungsmässigen Garantien selbst regeln dürfen. Der Mann muss nun zusätzlich 2000 Franken Gerichtskosten tragen. Seine Niederlassungsbewilligung bleibt damit definitiv erloschen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_672/2025