Ein Mann aus dem Kanton Waadt stand vor Gericht, weil er laut Anklage mehrere schwere Straftaten begangen haben soll: Er soll einen Bekannten beauftragt haben, Personen körperlich anzugreifen, Büros und ein Restaurant zu verwüsten – und dabei sogar eine Granate zu deponieren. Ausserdem soll er eine falsche Strafanzeige eingereicht haben, um zwei Personen unter Druck zu setzen. Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte ihn zu neun Monaten Freiheitsstrafe. Dagegen wehrte er sich vor dem höchsten Schweizer Gericht.
Die Richter in Lausanne gaben ihm in einem zentralen Punkt recht: Das Kantonsgericht hatte den Hauptbelastungszeugen – jenen Mann, dem der Verurteilte den Auftrag zu den Gewalttaten gegeben haben soll – im Berufungsverfahren nicht persönlich befragt. Das ist jedoch vorgeschrieben, wenn ein Gericht einen Freispruch der Vorinstanz aufheben und stattdessen eine Verurteilung aussprechen will. Denn die Glaubwürdigkeit eines Zeugen lässt sich nur beurteilen, wenn er direkt gehört wird. Das Kantonsgericht hatte diesen Grundsatz verletzt, weshalb das Urteil in diesem Punkt aufgehoben und der Fall zur Neubeurteilung zurückgeschickt wird.
Anders entschied das Gericht beim Vorwurf der falschen Strafanzeige: Im Februar 2015 hatte der Mann Anzeige gegen zwei Personen erstattet und behauptet, diese hätten ihm Gegenstände im Wert von über 200'000 Euro gestohlen. Tatsächlich wusste er aber, dass die beiden die fraglichen Sachen im Rahmen eines Umzugs rechtmässig weggeschafft hatten – und zwar mit dem Wissen seiner damaligen Partnerin. Zudem hatte er Objekte als gestohlen gemeldet, die sich gar nie in der betreffenden Wohnung befunden hatten. Das Gericht bestätigte deshalb die Verurteilung wegen falscher Anschuldigung.
Der Fall geht nun teilweise zurück an das Waadtländer Kantonsgericht. Dieses muss den Belastungszeugen erneut befragen und danach neu entscheiden, ob der Mann tatsächlich Gewalt gegen andere Personen in Auftrag gegeben hat.