Symbolbild
Getrennte Frauen bleiben für alte Steuerschulden haftbar
Der Kanton Waadt befreit nur Paare von der gemeinsamen Steuerhaftung, die sich ab 2026 trennen. Früher getrennte Frauen scheitern mit ihrer Klage dagegen.

Im Kanton Waadt haften Ehepaare gemeinsam für Steuerschulden, die während des Zusammenlebens entstanden sind. Das gilt auch nach einer Trennung – die Steuerbehörden können also beide Ex-Partner für offene Beträge belangen. Das Waadtländer Parlament beschloss im April 2025 eine Gesetzesänderung, die diese gemeinsame Haftung abschafft – allerdings nur für Paare, die sich ab dem 1. Januar 2026 trennen. Wer sich früher getrennt hat, bleibt nach altem Recht haftbar.

Gegen diese Übergangsregelung klagten zwei getrennt lebende Frauen sowie zwei Frauenverbände. Sie argumentierten, die Regelung benachteilige indirekt Frauen, weil diese nach einer Trennung häufig für Steuerschulden aufkommen müssten, die vor allem auf dem höheren Einkommen des Mannes beruhten. Ausserdem sei das alte System der gemeinsamen Haftung verfassungswidrig. Das Waadtländer Kantonsgericht wies die Klage ab, woraufhin die Frauen und Verbände das Bundesgericht anriefen.

Das Bundesgericht bestätigte den kantonalen Entscheid und wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, das alte Haftungssystem erneut auf seine Verfassungsmässigkeit zu prüfen – das habe es bereits zweimal getan und dabei keine unzulässige Diskriminierung festgestellt. Entscheidend sei allein die Frage, ob die Übergangsregelung selbst verfassungskonform sei. Das Gericht bejahte dies: Der Waadtländer Gesetzgeber habe nachvollziehbare Gründe gehabt, die neue Regelung nicht rückwirkend anzuwenden – unter anderem um neue Ungleichheiten zu vermeiden und weil die Bearbeitung von rund 7000 offenen Dossiers einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet hätte.

Das Gericht betonte zudem, dass es eine Gesetzesbestimmung nicht allein deshalb aufheben kann, weil andere Lösungen denkbar oder gar vorzuziehen wären. Der Gesetzgeber verfüge bei der Ausgestaltung von Übergangsregeln über einen weiten Spielraum. Die klagenden Frauen und Verbände müssen die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 28. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_704/2025