Ein Mann aus dem Kanton Thurgau wollte vor Bundesgericht durchsetzen, dass ein Strafverfahren, das die Staatsanwaltschaft Frauenfeld im September 2025 nicht an die Hand genommen hatte, doch noch eröffnet wird. Das Obergericht des Kantons Thurgau hatte seine Beschwerde dagegen im Dezember 2025 abgewiesen. Daraufhin wandte sich der Mann im Februar 2026 ans Bundesgericht.
Dort scheiterte er jedoch bereits an einer formalen Hürde: Wer als Privatperson verlangt, dass jemand strafrechtlich verfolgt wird, muss darlegen, dass er dadurch auch eigene zivilrechtliche Ansprüche – etwa Schadenersatz – geltend machen kann. Nur dann ist man überhaupt berechtigt, ein solches Verfahren vor Bundesgericht weiterzuziehen. Der Mann äusserte sich in seiner Eingabe jedoch mit keinem Wort zu solchen Ansprüchen.
Da die Eingabe diese grundlegende Voraussetzung nicht erfüllte und auch keine anderen zulässigen Rügen enthielt, trat die zuständige Bundesrichterin auf die Beschwerde nicht ein. Das Verfahren wurde im vereinfachten Weg erledigt, ohne dass die inhaltlichen Fragen überhaupt geprüft wurden.
Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Das Strafverfahren, das er angestrengt hatte, bleibt damit endgültig eingestellt.