Ein Mann aus dem Kanton Neuenburg hatte im Juni 2025 beim kantonalen Strafgericht beantragt, ein früheres Urteil gegen ihn zu überprüfen. Das Strafgericht des Neuenburger Kantonsgerichts lehnte diesen Antrag im August 2025 ab, ohne ihn inhaltlich zu prüfen.
Gegen diesen Entscheid wollte der Mann beim Bundesgericht vorgehen. Sein Schreiben traf jedoch erst am 16. Februar 2026 in Lausanne ein – obwohl die Frist für eine solche Eingabe 30 Tage beträgt. Da der Entscheid des Kantonsgerichts dem Mann am 15. August 2025 zugestellt worden war, lief die Frist bereits am 15. September 2025 ab. Der Mann reichte seine Eingabe damit rund fünf Monate zu spät ein.
Das Bundesgericht stellte fest, dass auf den Einspruch unter diesen Umständen nicht eingetreten werden kann. Die Fristversäumnis ist eindeutig, und es gibt keine Hinweise auf Gründe, die eine Ausnahme rechtfertigen würden. Auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Gerichtskosten bei fehlenden finanziellen Mitteln – wurde abgelehnt, weil sein Vorgehen von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Der Mann muss nun Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen. Das Gericht hat diese Kosten angesichts der Umstände des Falls etwas tiefer angesetzt als üblich.