Symbolbild
Mann bleibt wegen sexueller Übergriffe auf schlafende Frau verurteilt
Ein Mann hatte eine schlafende, betrunkene Frau sexuell missbraucht. Seine Verurteilung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und Landesverweis bleibt bestehen.

In der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober 2021 beging ein Mann in Genf sexuelle Handlungen an einer schlafenden Frau, die stark alkoholisiert war und Drogen konsumiert hatte. Er berührte sie mehrfach an intimen Körperstellen, masturbierte neben ihr und führte seinen Finger in sie ein. Jedes Mal wenn die Frau kurz aufwachte, wehrte sie ihn verbal und körperlich ab – sie sagte «nein» und «stop», schob ihn weg und schlug nach ihm. Sobald sie wieder einschlief, begann er erneut. Der Mann wusste, dass sie nicht einverstanden war.

Das Genfer Strafgericht verurteilte den Mann wegen sexueller Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person sowie wegen Kokainkonsums zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Busse von 100 Franken. Zusätzlich wurde er für fünf Jahre des Landes verwiesen und zur Zahlung von 6000 Franken Genugtuung an die Frau verpflichtet. Das Genfer Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil vollumfänglich.

Der Mann zog den Fall ans oberste Gericht und machte geltend, die Beweise seien falsch gewürdigt worden. Er bestritt insbesondere, dass die Frau widerstandsunfähig gewesen sei, und versuchte, Widersprüche in ihren Aussagen sowie im Zeugnis ihrer Freundin hervorzuheben. Das oberste Gericht liess diese Argumente jedoch nicht gelten. Die Aussagen der Frau seien konstant, detailliert und glaubwürdig gewesen, jene des Mannes hingegen widersprüchlich. Besonders belastend werteten die Richter, dass er in seiner Antwort auf ihre Nachricht vom selben Morgen die Vorwürfe nicht bestritt, sich später bei ihr entschuldigte und anfänglich erklärt hatte, die Anwesenheit zweier Frauen in Unterwäsche im Bett sei für ihn eine «klare Einladung» gewesen.

Auch den Vorwurf des Kokainkonsums bestätigte das Gericht. Die Frau hatte von Anfang an angegeben, der Mann habe Kokain konsumiert – eine Aussage, die sie sich selbst belastete, was ihre Glaubwürdigkeit erhöhte. Der Mann hatte in seiner Nachricht geschrieben, sie seien alle «drunk and high» gewesen; das Gericht wertete «high» in diesem Zusammenhang als Hinweis auf Drogenkonsum. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 28. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_669/2025