Ein früherer kuwaitischer Minister, der mehrere hohe politische Ämter in Kuwait bekleidet hatte, wurde in der Schweiz wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Im Kern des Falls steht ein gefälschter Schiedsspruch aus dem Jahr 2014: Der Mann liess ein Schiedsgericht-Verfahren in Zürich fingieren, das gar nie stattgefunden hatte. Der Schiedsrichter unterzeichnete das Dokument, ohne es gelesen zu haben – verfasst hatte es der Anwalt einer der Parteien.
Hintergrund war eine politische Affäre in Kuwait: Der Minister hatte dem Emir Videoaufnahmen übergeben, die zwei Politiker schwer belasteten. Nachdem der kuwaitische Premierminister im Parlament erklärte, die Videos seien nicht authentisch, geriet der Minister unter Druck. Um seine Glaubwürdigkeit wiederherzustellen, liess er ein Scheinverfahren aufsetzen: Eine Offshore-Gesellschaft schloss mit ihm einen fingierten Vertrag ab, ein erfundener Streit über die Echtheit der Videos wurde konstruiert, und ein Schiedsrichter unterzeichnete ein Urteil, das die Videos als echt bestätigte. Diesen Schiedsspruch präsentierte der Minister anschliessend im kuwaitischen Fernsehen und verwendete ihn als Grundlage für eine Strafanzeige gegen die beiden belasteten Politiker.
Das Genfer Kantonsgericht und die Berufungsinstanz verurteilten den Mann als Mitverantwortlichen für die Fälschung. Er bestritt, von der Manipulation gewusst zu haben, und behauptete, sein Vertrauensmann habe ihn hintergangen. Die Gerichte hielten diese Erklärung für unglaubwürdig: Der Minister hatte die Vereinbarungen unterzeichnet, das gesamte Verfahren finanziert und war der einzige Nutzniesser des Schiedsspruchs. Zudem sprach gegen ihn, dass er direkte politische Motive hatte, die beiden Gegner zu schädigen.
Das oberste Gericht bestätigte nun die Verurteilung. Es hielt fest, dass ein gefälschter Schiedsspruch – der vorspiegelt, ein ordentliches Verfahren habe stattgefunden – als gefälschte Urkunde gilt, weil einem solchen Dokument besondere Beweiskraft zukommt. Die Einwände des Mannes, er habe die Verträge nicht gelesen und sei von seinen Vertrauensleuten getäuscht worden, wies das Gericht als nicht stichhaltig zurück.