Symbolbild
Mann bleibt wegen gefälschtem Schiedsurteil verurteilt
Ein Mann hatte mitgeholfen, ein falsches Schiedsgerichtsurteil zu erstellen, um einen kuwaitischen Politiker zu rehabilitieren. Er bleibt dafür verurteilt.

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Vertrauensmann eines kuwaitischen Ex-Ministers, der in verschiedenen Finanz- und Wirtschaftsunternehmen tätig war. Er wurde von einem Genfer Gericht wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Der Mann zog das Urteil bis vor das höchste Schweizer Gericht – ohne Erfolg.

Der Hintergrund: Anfang 2014 kursierten in Kuwait Videoaufnahmen, die zwei Politiker angeblich bei illegalen Transaktionen und Gesprächen über einen Umsturz zeigten. Um die Echtheit dieser Videos zu belegen und die Reputation des Ex-Ministers zu stärken, wurde in der Schweiz ein fingiertes Schiedsverfahren inszeniert. Dazu gründeten die Beteiligten eine Briefkastenfirma, schlossen einen vorgetäuschten Vertrag ab und liessen einen Anwalt als Schiedsrichter ein Urteil unterzeichnen, das die Echtheit der Videos bestätigte. Dieses Schiedsurteil wurde anschliessend in England gerichtlich anerkannt und vom Ex-Minister in Kuwait öffentlich präsentiert sowie bei der Staatsanwaltschaft als Beweismittel eingereicht.

Spätere Untersuchungen des Genfer Staatsanwalts ergaben, dass die Videos manipuliert worden waren und keine Originale darstellten. Die kuwaitische Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen die beschuldigten Politiker bereits 2015 eingestellt, weil die Aufnahmen nachweislich verändert worden waren. Der verurteilte Mann bestritt vor Bundesgericht, von der Fälschung gewusst zu haben. Er behauptete, er habe die Briefkastenfirma für operativ gehalten und dem beauftragten Anwalt vertraut. Ausserdem habe er nicht gewusst, dass das Schiedsurteil in Kuwait verwendet werden würde.

Das Bundesgericht wies diese Argumente ab. Es hielt fest, dass der Mann sehr wohl gewusst habe, dass die Briefkastenfirma keine echte Geschäftstätigkeit hatte und das Schiedsverfahren auf einem fingierten Streit beruhte. Er habe das Urteil bewusst mitgestaltet, um die Position des Ex-Ministers zu stärken. Da der Mann lediglich seine eigene Version der Ereignisse präsentierte, ohne aufzuzeigen, dass die kantonalen Feststellungen willkürlich waren, trat das Gericht auf seine Einwände grösstenteils gar nicht erst ein. Die Verurteilung und die Pflicht, den betroffenen Politikern und deren Angehörigen hohe Verfahrensentschädigungen mitzubezahlen, bleiben damit bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 28. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_153/2024