Im Mittelpunkt des Falls steht ein Genfer Anwalt, der im Mai 2014 ein Schiedsgerichtsurteil unterzeichnete, ohne es gelesen zu haben. Das Dokument war von einem anderen Anwalt – dem Vertreter einer der angeblichen Parteien – bereits fertig verfasst worden. Darin wurde festgehalten, dass umstrittene Videoaufnahmen aus Kuwait authentisch seien. Diese Videos hatten in Kuwait politische Brisanz: Sie sollten angeblich belegen, dass hochrangige Politiker Verrat begangen hätten. Das Schiedsurteil diente dazu, den Videoaufnahmen einen offiziellen Anschein von Glaubwürdigkeit zu verleihen.
In Wirklichkeit hatte nie ein echtes Schiedsverfahren stattgefunden. Der unterzeichnende Anwalt hatte weder die Parteien angehört noch die Beweise geprüft. Trotzdem setzte er seinen Namen unter das Dokument – als angeblich unabhängiger Einzelschiedsrichter. Das Urteil wurde kurz darauf von einem englischen Gericht anerkannt und vom politischen Auftraggeber in Kuwait öffentlich präsentiert sowie als Grundlage für eine Strafanzeige gegen politische Gegner verwendet.
Die Genfer Strafbehörden kamen zum Schluss, dass das Schiedsurteil eine gefälschte Urkunde darstellt. Nicht weil darin falsche Aussagen über die Videos gemacht wurden, sondern weil es fälschlicherweise belegte, dass ein ordentliches Schiedsverfahren mit unabhängiger Prüfung stattgefunden hatte. Ein Schiedsurteil geniesst besonderes Vertrauen, weil es gesetzlichen Anforderungen unterliegt und rechtlich verbindlich ist – ähnlich wie ein staatliches Gerichtsurteil. Der Anwalt, der das Dokument unterzeichnete, wurde deshalb wegen Urkundenfälschung verurteilt: zu 360 Tagessätzen à 120 Franken, mit bedingtem Vollzug.
Der verurteilte Anwalt wehrte sich bis vor die höchste Instanz und machte geltend, er habe nicht gewusst, wofür das Dokument verwendet werden würde, und habe keine Absicht gehabt, jemanden zu täuschen. Die Richter liessen dieses Argument nicht gelten. Wer als Anwalt ein Dokument blind unterzeichnet, das ihn als Schiedsrichter ausweist, nimmt zumindest in Kauf, dass damit Dritte getäuscht werden. Auch der Hinweis, er habe dem renommierten Kollegen vertraut, der ihm das Dokument vorgelegt hatte, änderte nichts am Urteil. Die Verurteilung wurde in allen Punkten bestätigt.