Symbolbild
Grundeigentümer müssen Weilerzone für Tägerst bei Stallikon akzeptieren
Eine Kleinsiedlung bei Stallikon bleibt vorläufig als Weiler eingestuft. Die Eigentümer scheiterten mit ihrem Antrag auf Bauzonenstatus.

Im Kanton Zürich gibt es rund 275 Kleinsiedlungen, die ausserhalb des eigentlichen Baugebiets liegen. Weil deren Rechtsstatus jahrelang unklar war, erliess der Zürcher Regierungsrat 2023 eine Übergangsverordnung: Sie teilt jede dieser Siedlungen provisorisch einer Nutzungszone zu – entweder einer Weilerzone, einer Landwirtschaftszone oder einer Bauzone. Die Kleinsiedlung Tägerst in der Gemeinde Stallikon wurde dabei als Weiler eingestuft, was bedeutet: Neubauten sind grundsätzlich nicht erlaubt, bestehende Gebäude dürfen aber renoviert, umgebaut oder ersetzt werden.

Dagegen wehrten sich die Eigentümer zweier Grundstücke in Tägerst. Sie verlangten, die Siedlung solle als Bauzone anerkannt werden. Zur Begründung verwiesen sie auf die überwiegende Wohnnutzung, die moderne Bausubstanz im nördlichen Teil mit Reihenhäusern, gepflegte Gärten sowie Garagen – alles Merkmale, die ihrer Ansicht nach klar für eine Bauzone sprechen. Ausserdem rügten sie, dass das Verwaltungsgericht keinen Augenschein vor Ort durchgeführt habe, obwohl es auf die konkreten örtlichen Verhältnisse ankomme.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass die Reihenhäuser im nördlichen Teil zwar mehrere Gebäude umfassen, aber insgesamt eine kleine Fläche einnehmen und keinen eigentlichen Siedlungskern bilden. Zudem erinnern ein historisches Stallgebäude sowie eine neuere Ökonomiebaute an die landwirtschaftliche Vergangenheit – ebenso wie die von den Eigentümern selbst betriebene Pferdehaltung. Auch die Lage in einem Bundesinventar-Landschaftsschutzgebiet, das den typischen Weilercharakter erhalten soll, sprach gegen eine Bauzone. Einen Augenschein erachteten die Richter als nicht notwendig, da der Sachverhalt aus den Akten hinreichend klar hervorging.

Das Gericht betonte, dass es sich um eine vorläufige Massnahme handelt. Bei der definitiven Überprüfung der Nutzungsordnung durch die Gemeinde Stallikon wird erneut geprüft, welche Zone für Tägerst angemessen ist. Bis dahin bleibt die Weilerzone bestehen – eine Regelung, die zwar Einschränkungen mit sich bringt, aber immerhin gewisse bauliche Veränderungen erlaubt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 27. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_292/2025