Im Dezember 2020 ereignete sich in der Gemeinde Glarus Süd ein Erdrutsch, der die Niederentalstrasse beschädigte. Trotz Sanierungsarbeiten im Jahr 2021 reaktivierte sich die Rutschung mehrfach. Ende August 2023 brach ein grosser Teil des Hangs als Murgang aus und überschwemmte das Siedlungsgebiet Grit/Plattenau mit Erdreich, Schlamm und Wasser.
Zwei Unternehmen, deren Fabrikareal betroffen war, forderten von der Gemeinde Schadenersatz von rund einer Million Franken. Erdreich und Schlamm waren in die Erdgeschossräume eingedrungen, woraufhin die Behörden ein Betretungs- und Nutzungsverbot erliessen. Die Mieter kündigten daraufhin ihre Mietverträge ausserordentlich, was zu erheblichen Mietausfällen führte. Die Gemeinde lehnte es jedoch ab, sich mit dem Begehren zu befassen, da sie sich für nicht zuständig hielt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus bestätigte diesen Entscheid: Es handle sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit, nicht um eine Angelegenheit des öffentlichen Staatshaftungsrechts.
Die beiden Firmen zogen den Fall ans höchste Gericht weiter. Sie argumentierten, die Gemeinde habe ihre Pflichten als Strasseneigentümerin verletzt und müsse deshalb nach kantonalem Staatshaftungsrecht haften. Das Gericht wies die Beschwerde ab. Es stellte fest, dass die Niederentalstrasse als Werk im Sinne des Bundesrechts gilt und die Haftung für Schäden durch fehlerhafte Strassenanlage oder mangelhaften Unterhalt dem Zivilrecht untersteht. Dieses Bundesrecht geht dem kantonalen Staatshaftungsrecht vor, weshalb die Gemeinde zu Recht ihre Zuständigkeit verneint hatte.
Die beiden Firmen müssen ihren Schadenersatzanspruch nun vor einem Zivilgericht geltend machen. Die Gerichtskosten von 6000 Franken wurden ihnen auferlegt.