Im Dezember 2019 fuhr ein Autofahrer im Kanton Waadt einem vor ihm an einem Fussgängerstreifen stehenden Roller auf. Das Strassenverkehrsamt qualifizierte den Vorfall als mittelschwere Verkehrsregelverletzung und entzog dem Mann den Führerausweis für einen Monat. Der Fahrer wehrte sich gegen diese Massnahme.
Das Strafgericht verurteilte den Mann wegen Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 200 Franken, weil er die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren hatte. Obwohl das Strassenverkehrsamt den Mann ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass es später an die strafrechtlichen Feststellungen gebunden sein würde, verzichtete der Fahrer – obwohl anwaltlich vertreten – darauf, das Strafurteil anzufechten. Er argumentierte später, es wäre unverhältnismässig gewesen, wegen einer so kleinen Busse alle Rechtsmittel auszuschöpfen.
Die Bundesrichter liessen dieses Argument nicht gelten. Wer weiss, dass ein Strafurteil auch verwaltungsrechtliche Folgen haben kann, muss seine Einwände im Strafverfahren vorbringen. Das Strassenverkehrsamt und danach auch die kantonalen Gerichte waren deshalb zu Recht an die strafrechtlichen Sachverhaltsfeststellungen gebunden. Konkret stand fest, dass der Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und den Roller gerammt hatte – mit genug Wucht, um dessen Kontrollschild zu zerstören. Das Gericht wertete sowohl die Gefährdung als auch das Verschulden als mittelschwer.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab. Der einmonatige Führerausweisentzug bleibt bestehen, und der Mann muss zudem die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.