Symbolbild
Zwillinge dürfen in der Schweiz die Matura abschliessen
Zwei italienische Zwillinge besuchten seit der Primarschule Schweizer Schulen. Sie dürfen nun ihr letztes Gymnasialjahr beenden.

Eine italienische Familie – Vater, Mutter und ihre Zwillingssöhne – lebt seit 2012 im Kanton Tessin. Der Vater hatte bei der Einreise ein Vermögen von rund 13 Millionen Franken angegeben, das er angeblich aus dem Erbe eines Onkels erhalten hatte. Auf dieser Grundlage erhielt die Familie Aufenthaltsbewilligungen ohne Erwerbstätigkeit. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Vater und die Mutter ein gefälschtes Erbschaftsdokument verwendet hatten, um sich über 12 Millionen Euro auszahlen zu lassen. Beide wurden dafür in der Schweiz strafrechtlich verurteilt. Zudem hatte der Vater bereits in Italien mehrere Vorstrafen, unter anderem wegen krimineller Vereinigung und Urkundenfälschung.

Als die Familie 2022 eine dauerhafte Niederlassungsbewilligung beantragte, lehnte die Tessiner Behörde ab – und verweigerte gleichzeitig die Verlängerung der bestehenden Aufenthaltsbewilligungen. Im März 2023 wurde der Familie eine Ausreisefrist gesetzt. Sowohl der Staatsrat als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bestätigten diese Entscheide. Die Familie zog daraufhin ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht bestätigte, dass die Eltern keinen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung haben. Auch die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen bleibt fraglich: Die Familie ist hoch verschuldet – hauptsächlich gegenüber Steuerbehörden – und kann nicht nachweisen, über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen. Die Richter betonten, dass das Vermögen, auf das sich die Eltern berufen, wegen laufender Zivil- und Strafverfahren blockiert ist und ihnen aktuell nicht zur Verfügung steht. Ob die Eltern zumindest vorübergehend bleiben dürfen, muss das Tessiner Verwaltungsgericht noch klären.

Anders entschied das Bundesgericht für die Zwillingssöhne: Sie waren mit sechs Jahren in die Schweiz gekommen und hatten hier ihre gesamte Schulzeit verbracht. Zum Zeitpunkt des kantonalen Urteils fehlte ihnen noch ein Jahr bis zur Matura. Das Bundesgericht befand, dass es ihnen nicht zumutbar ist, ihre Ausbildung zu unterbrechen und sich mitten im Schuljahr an ein fremdes Schulsystem anzupassen. Sie haben daher das Recht, ihren Gymnasialabschluss in der Schweiz zu beenden. Die zuständige Tessiner Behörde wurde angewiesen, ihre Aufenthaltsbewilligungen entsprechend zu verlängern.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 27. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_389/2025