Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Unternehmers wegen mehrfachen Betrugs bei Covid-19-Krediten bestätigt. Der Mann hatte zwischen März und April 2020 für sechs Gesellschaften und ein Einzelunternehmen Kredite im Gesamtwert von 3,48 Millionen Franken erschlichen, indem er fiktive Umsatzzahlen angab. Die vereinfachten Verfahren für die Corona-Nothilfe, die auf Selbstdeklaration beruhten, machte er sich gezielt zunutze.
Ein Teil der erschlichenen Gelder verwendete der Verurteilte, um Gläubiger zu bezahlen, die er zuvor mit einer angeblichen Finanzplattform mit hohen Renditeversprechen angelockt hatte. Das Bundesgericht bestätigte die Einstufung dieser Handlungen als Veruntreuung statt als Betrug, da die Opfer bei den hohen Summen elementare Vorsichtsmaßnahmen unterlassen hatten. Auch im Fall eines Goldhandels mit 93 Goldbarren im Wert von über 175.000 Franken bestätigte das Gericht den Betrugsvorwurf, stufte diesen jedoch von gewerbsmäßigem auf einfachen Betrug herab.
Während die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde vollständig scheiterte, hatte der Verurteilte mit seinem Rekurs teilweise Erfolg. Das Bundesgericht verwies den Fall zur Neubeurteilung des Strafmaßes zurück ans Kantonsgericht. Die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe von sieben Jahren dürfte jedoch nur geringfügig reduziert werden, da das Gericht die Schwere der Schuld des Mannes, der systematisch und in großem Umfang betrogen hatte, ausdrücklich bestätigte.