Eine Dermatologin aus dem Kanton Waadt hatte im Sommer 2018 ihren damals getrennt lebenden Ehemann bei der Polizei angezeigt. Sie beschuldigte ihn, die gemeinsame Tochter körperlich misshandelt zu haben. Wenige Monate später erstattete sie eine weitere Anzeige wegen angeblicher sexueller Übergriffe auf das Kind. Die Strafverfahren gegen den Mann wurden eingestellt – die Behörden kamen zum Schluss, dass die Vorwürfe nicht belegt und nicht einmal glaubhaft gemacht worden waren.
In der Folge wurde die Ärztin selbst strafrechtlich verfolgt. Das Polizeigericht Lausanne verurteilte sie wegen Falschanzeige und wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Letzteres, weil sie die Tochter zwischen 2018 und 2021 wiederholt und unnötigerweise zu verschiedenen Ärzten und Psychologen gebracht hatte – nicht zum Wohl des Kindes, sondern um Beweise gegen den Vater zu sammeln. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil. Die Ärztin zog den Fall weiter ans höchste Gericht.
Die Richter in Lausanne gaben der Frau in einem Punkt recht: Der Vorwurf der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht wurde aufgehoben. Das Gericht befand, dass die zahlreichen Arztbesuche zwar unnötig und taktisch motiviert gewesen seien, aber nicht nachgewiesen worden sei, dass sie die psychische Entwicklung des Kindes konkret gefährdet hätten. Kein einziger der konsultierten Ärzte hatte festgestellt, dass das Mädchen unter den Besuchen litt.
Die Verurteilung wegen Falschanzeige hingegen bleibt bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass die Ärztin bei ihrer Anzeige bewusst falsche Angaben gemacht hatte. So hatte sie gegenüber der französischen Gendarmerie noch kurz nach der Trennung ausdrücklich erklärt, die Kinder hätten vom Vater nie Gewalt erfahren. Auch die genaue Schilderung eines angeblichen Vorfalls, bei dem der Vater die Tochter gegen eine Wand gedrückt haben soll, wurde als erfunden gewertet. Das Strafmass muss nun vom Kantonsgericht neu festgelegt werden.