Symbolbild
Suva muss Unfallfolgen eines Motorradfahrers neu abklären
Ein Mann hatte nach einem Motorradunfall Taggelder zurückzahlen müssen. Richter ordnen nun eine umfassende medizinische Begutachtung an.

Ein 1984 geborener Mann verunfallte im März 2021 mit seinem Motorrad, als ein entgegenkommendes Auto auf seine Fahrspur geriet. Er erlitt dabei unter anderem einen Knochenbruch am linken Knie. Die Suva übernahm zunächst die Behandlungskosten und zahlte Taggelder. Im Verlauf zeigte sich jedoch eine erhebliche Diskrepanz zwischen den vom Mann geschilderten Beschwerden und den objektiv feststellbaren Befunden: Das Ausmass seiner Einschränkungen liess sich medizinisch nur ungenügend erklären.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers liess den Mann im Januar und Februar 2022 während sechs Tagen an öffentlich zugänglichen Orten beobachten und filmen. Die Aufnahmen zeigten ihn ohne Gehstock, teils zügig gehend und ohne sichtbare Schmerzzeichen – auch beim Bücken und bei Arbeiten in einem Verkaufsladen. Gestützt auf diese Beobachtungen und eine ärztliche Aktenbeurteilung gelangte die Suva zum Schluss, der Mann sei bereits seit Ende Januar 2022 wieder voll arbeitsfähig. Sie stellte die Leistungen ein und forderte bereits ausbezahlte Taggelder von rund 30'550 Franken zurück. Das Berner Verwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid.

Das Bundesgericht hält zwar fest, dass die Überwachung rechtmässig war und die entsprechenden Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden dürfen. Es beanstandet jedoch, dass die gesundheitlichen Einschränkungen des Mannes nie umfassend und fachübergreifend begutachtet wurden. Mehrere Ärzte hatten eine chronische Schmerzstörung mit körperlichen und psychischen Anteilen diagnostiziert, und es lagen Hinweise auf eine funktionelle Ausweitung der Beschwerden vor. In einem solchen Fall reicht eine blosse Auswertung von Überwachungsvideos nicht aus, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit zuverlässig zu beurteilen.

Die Richter heben deshalb den Entscheid der Suva sowie das Urteil des Berner Verwaltungsgerichts auf und weisen die Sache zur Neubeurteilung an die Suva zurück. Diese muss nun eine polydisziplinäre Begutachtung – möglichst koordiniert mit der Invalidenversicherung – veranlassen, bevor sie über allfällige Leistungsansprüche und die Rückforderung der Taggelder neu entscheidet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Suva.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 23. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 8C_802/2023