Symbolbild
Ehepaar muss höhere Wassergebühren der Gemeinde bezahlen
Ein Ehepaar aus dem Kanton Freiburg wehrte sich gegen gestiegene Wasser- und Abwassergebühren. Die Richter traten auf ihre Klage nicht ein.

Nach einer Gemeindefusion trat im Januar 2022 ein neues Gebührenreglement für Trinkwasser sowie Abwasser und Abwasserreinigung in Kraft. Die neue Gemeinde stellte dem Ehepaar für das Jahr 2022 eine Rechnung von rund 1'500 Franken aus – deutlich mehr als nach dem alten Reglement der früheren Gemeinde, das nur etwa 866 Franken ergeben hätte. Das Ehepaar wehrte sich gegen diese Mehrkosten und zog den Fall durch mehrere Instanzen.

Der Gemeinderat, die Präfektur der Saane und schliesslich das Kantonsgericht Freiburg wiesen die Einwände des Ehepaars nacheinander ab. Das Ehepaar gelangte daraufhin ans Bundesgericht und verlangte, dass die Gebühren auf Basis der alten, günstigeren Tarife berechnet werden. Zudem beanstandeten sie, wie die Gemeinderegeln beschlossen worden waren, und rügten eine Verletzung des Bundesgesetzes über die Preisüberwachung.

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde jedoch gar nicht erst eingetreten. Der Grund: Das Ehepaar hat seine Kritik an den Gemeindereglementen nicht ausreichend begründet. Wer vor Bundesgericht geltend macht, kantonales oder kommunales Recht verletze die Bundesverfassung – etwa das Willkürverbot –, muss dies detailliert und konkret darlegen. Diesen erhöhten Anforderungen genügte die Eingabe des Ehepaars nicht. Dasselbe gilt für die Rüge zur Preisüberwachung: Auch hier fehlte eine hinreichend präzise Begründung, welche Bestimmungen konkret betroffen sein sollen.

Das Ehepaar muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken tragen und die Wassergebühren der Gemeinde in der ursprünglich geforderten Höhe bezahlen. Eine Parteientschädigung wurde nicht zugesprochen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 23. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_572/2025