Ein Mann hatte sich Anfang Februar 2026 beim Bundesgericht darüber beschwert, dass das Obergericht des Kantons Schaffhausen in einem laufenden Verfahren nicht tätig geworden sei. Er warf dem Gericht vor, ihm sein Recht zu verweigern. Seine Eingabe ergänzte er in den folgenden Wochen noch zweimal, zuletzt Mitte März 2026.
Kurz darauf, am 24. März 2026, zog der Mann seine Beschwerde jedoch zurück. Damit wurde das Verfahren vor dem Bundesgericht hinfällig. Eine Einzelrichterin schrieb den Fall formell ab.
Da der Mann die Beschwerde selbst zurückgezogen hatte, wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt. Das Bundesgericht verzichtete unter den gegebenen Umständen auf eine Kostenerhebung.