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Mann erhält lebenslanges Berufsverbot nach Kinderpornografie-Verurteilung
Ein junger Mann hatte hunderte kinderpornografische Dateien heruntergeladen und verbreitet. Richter verhängen nun ein lebenslanges Verbot jeder Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen.

Ein heute 26-jähriger Schweizer hatte zwischen November 2021 und Juni 2022 über Instagram und Snapchat Kinderpornografie verbreitet. Auf seinem Mobiltelefon fanden die Behörden bei einer Hausdurchsuchung mindestens 482 kinderpornografische Dateien sowie sieben Dateien mit zoophilem Inhalt. Das Strafgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und verhängte ein lebenslanges Verbot, beruflich oder in organisierten Freizeitaktivitäten regelmässig mit Minderjährigen in Kontakt zu treten.

Das Waadtländer Kantonsgericht reduzierte dieses Verbot in zweiter Instanz auf fünf Jahre. Es begründete dies damit, dass der Mann keine Vorstrafen habe, sich in psychologische Behandlung begeben habe und eine Wiederholung wenig wahrscheinlich erscheine. Zudem sei ein lebenslanges Verbot angesichts seiner Ausbildung unverhältnismässig und verstosse gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft gelangte ans Bundesgericht und verlangte die Wiederherstellung des lebenslangen Verbots. Die Lausanner Richter gaben ihr recht: Das Gesetz lasse bei den betreffenden Straftaten keine zeitliche Begrenzung des Verbots zu – es müsse zwingend lebenslang ausgesprochen werden. Einzig in Fällen von «sehr geringer Schwere» könne der Richter ausnahmsweise darauf verzichten; diese Voraussetzung sei hier jedoch nicht erfüllt, da der Mann über sieben Monate hinweg systematisch Kinderpornografie konsumiert und verbreitet habe.

Das Bundesgericht prüfte auch, ob das lebenslange Verbot die Menschenrechtskonvention verletzt. Es kam zum Schluss, dass dies im vorliegenden Fall nicht zutrifft: Der Mann wolle ohnehin nicht als Lehrer arbeiten, und sein Berufsleben werde durch das Verbot nur wenig eingeschränkt. Zwar anerkannten die Richter ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen dem lebenslangen Verbot ohne Überprüfungsmöglichkeit und der Konvention, sahen aber keinen Anlass, davon abzuweichen. Das lebenslange Verbot bleibt damit bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 23. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_142/2025