Ein 1988 geborener Mann, der im Kosovo Informatik und Management studiert hatte, kam 2019 in die Schweiz. Nachdem er zunächst im Gleisbau gearbeitet hatte, war er ab März 2021 als Lüftungsmonteur tätig. Im April 2021 stürzte er von einem zweieinhalb Meter hohen Rollgerüst und erlitt dabei einen schweren Schädelbruch. Sein Arbeitgeber kündigte ihm noch im selben Jahr. Der Mann meldete sich bei der IV-Stelle des Kantons Zürich an und beantragte eine Invalidenrente.
Die IV-Stelle klärte den Fall medizinisch und beruflich ab und begleitete den Mann durch verschiedene Eingliederungsmassnahmen, darunter Deutschkurse, ein Aufbautraining und einen Arbeitsversuch. Ihr ärztlicher Dienst kam im November 2024 zum Schluss, dass der Mann ab März 2023 wieder vollständig arbeitsfähig sei – allerdings nur für leichte bis mittelschwere körperliche Tätigkeiten ohne Klettern auf Leitern oder Gerüste, ohne anspruchsvolle Planungsaufgaben und ohne hohe Anforderungen an den Geruchssinn. Gestützt darauf errechnete die IV-Stelle einen Invaliditätsgrad von rund 12 Prozent und verweigerte die Rente, da dafür mindestens 40 Prozent nötig wären.
Der Mann wehrte sich gegen diesen Entscheid und verlangte unter anderem ein unabhängiges medizinisches Gutachten mehrerer Fachrichtungen. Er argumentierte, die medizinischen Einschätzungen seien widersprüchlich und seine erhöhte Ermüdbarkeit sowie der Verlust des Geruchssinns seien unzureichend berücksichtigt worden. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies seine Klage ab. Auch vor dem höchsten Gericht der Schweiz hatte er keinen Erfolg: Die Richter befanden, die Beurteilung des ärztlichen Dienstes sei schlüssig und nachvollziehbar. Die gesundheitlichen Einschränkungen seien im Belastungsprofil bereits berücksichtigt worden, und während des Arbeitsversuchs habe der Mann gute Leistungen erbracht – ohne zusätzliche Pausen.
Auch die Berechnung des hypothetischen Einkommens ohne Unfall wurde bestätigt: Massgebend war der Lohn als Lüftungsmonteur von rund 67'600 Franken pro Jahr, da es keine Hinweise gab, dass der Mann vor dem Unfall eine Stelle in seinem Studienbereich gesucht hätte. Der Mann muss zudem die Gerichtskosten von 800 Franken tragen.