Symbolbild
Kosovare muss die Schweiz verlassen – Aufenthaltsgesuch abgelehnt
Ein kosovarischer Mann lebte jahrelang ohne gültige Bewilligung in der Schweiz. Sein Gesuch um eine Aufenthaltsgenehmigung scheitert nun endgültig.

Ein 1990 geborener Kosovare kam 2007 in die Schweiz und hielt sich seither ohne gültige Aufenthaltsbewilligung im Land auf. Im Jahr 2017 stellte er beim Genfer Migrationsamt ein Gesuch um Regularisierung seines Aufenthalts, dem er unter anderem Arbeitgeberbescheinigungen und einen Auszug aus dem Betreibungsregister beilegte. Gleichzeitig wurde er im selben Jahr wegen illegalen Aufenthalts und Arbeitens ohne Bewilligung verurteilt.

Im Dezember 2023 sprach ihn ein Genfer Strafgericht zudem der Pornografie schuldig – er hatte zwischen 2019 und 2021 entsprechendes Material verbreitet. Dafür erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 90 Franken. Im Oktober 2024 lehnte das Genfer Migrationsamt sein Aufenthaltsgesuch ab und ordnete seine Ausreise an. Zwei Genfer Gerichte bestätigten diese Entscheidung in der Folge.

Der Mann wandte sich daraufhin ans Bundesgericht. Er machte geltend, sein Recht auf Privatleben gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention sei verletzt worden, da er seit über zehn Jahren in der Schweiz lebe. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass er sich nie legal im Land aufgehalten habe – die blosse Duldung durch die Behörden während des laufenden Verfahrens gelte nicht als legaler Aufenthalt. Zudem könne er angesichts seiner Vorstrafe wegen Pornografie keine ausserordentlich gute Integration geltend machen, die ausnahmsweise ein Bleiberecht begründen könnte.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 1000 Franken. Er muss die Schweiz verlassen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 22. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_170/2026