Symbolbild
Mann scheitert mit Antrag auf neue Beurteilung der St. Galler Stadtparlamentswahl
Ein Mann hatte die Sitzverteilung bei den St. Galler Stadtparlamentswahlen angefochten. Richter lehnten seinen Antrag auf Neubeurteilung ab.

Bei den Erneuerungswahlen des St. Galler Stadtparlaments war ein Mann mit der Art und Weise, wie die Sitze auf die Listen verteilt wurden, nicht einverstanden. Er war der Ansicht, das verwendete Berechnungsprogramm liefere falsche Resultate und verletze damit den Anspruch aller Stimmberechtigten auf gleiche demokratische Rechte. Mit einer Beschwerde versuchte er, dies gerichtlich feststellen zu lassen.

Das Bundesgericht hatte seine Beschwerde bereits am 6. Januar 2026 abgewiesen. Der Mann wandte sich daraufhin erneut an das Gericht und verlangte, dass dieses Urteil nochmals überprüft werde. Er erklärte, er erwarte einen grundsätzlichen Entscheid zur Verhältniswahl, der «falsch-proportionale Resultate» nicht zulasse und die Demokratie stärke.

Urteile des Bundesgerichts sind endgültig und können grundsätzlich nicht mehr angefochten werden. Eine erneute Überprüfung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich – etwa wenn das Gericht einzelne Anträge einer Partei übersehen und gar nicht beurteilt hat. Genau dies machte der Mann geltend: Das Bundesgericht habe seine konkreten Feststellungsbegehren zur Berechnung der Sitzverteilung nicht behandelt. Die Richter widersprachen dieser Einschätzung. Sie hielten fest, dass das Gericht im Januar-Urteil sehr wohl auf die angewandte Berechnungsmethode eingegangen sei und die Beschwerde des Mannes auch in diesem Punkt abgewiesen habe.

Das Bundesgericht wies den Antrag auf Neubeurteilung ab und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 500 Franken. Es stellte klar, dass ein solches Verfahren nicht dazu dient, einen Entscheid, den man für falsch hält, einfach nochmals prüfen zu lassen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 22. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1F_3/2026