Symbolbild
Mann scheitert mit Einspruch gegen drohende Pfändung
Ein Mann wollte eine bevorstehende Pfändung durch das Betreibungsamt stoppen. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein – er muss zudem 1000 Franken Gerichtskosten bezahlen.

Das Betreibungsamt Bern-Mittelland wollte beim betroffenen Mann eine Pfändung durchführen. Weil er der Meinung war, die Pfändung sei nicht ordnungsgemäss angekündigt worden, wandte er sich ans Berner Obergericht. Dieses lehnte es jedoch ab, die Pfändung vorläufig zu stoppen, während es seinen Fall prüfte.

Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht und verlangte, dass die Pfändung bis zu einem endgültigen Entscheid ausgesetzt werde. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Zwischenentscheid – also eine Verfügung, die nicht das Ende eines Verfahrens markiert, sondern nur eine vorläufige Massnahme betrifft. Solche Zwischenentscheide können beim Bundesgericht nur unter besonderen Voraussetzungen angefochten werden. Der Mann legte jedoch nicht dar, weshalb diese besonderen Voraussetzungen in seinem Fall erfüllt sein sollen.

Zudem gelten für Einwände gegen vorläufige Massnahmen strenge formale Anforderungen: Es müssen konkrete Verfassungsverletzungen gerügt werden, und zwar mit präziser Begründung. Allgemeine Ausführungen genügen nicht. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Mann keine solchen Verfassungsrügen vorgebracht hatte – weder ausdrücklich noch dem Sinn nach.

Da die Eingabe damit offensichtlich ungenügend begründet war, trat das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren nicht darauf ein. Das Gesuch, die Pfändung vorläufig zu stoppen, wurde damit hinfällig. Die Gerichtskosten von 1000 Franken hat der Mann zu tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 21. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_299/2026