Am 30. Dezember 2021 kam es vor einem Wohnhaus im Kanton Freiburg zu einer handfesten Auseinandersetzung. Vorausgegangen war ein Streit zwischen einem Vater und seiner Tochter über deren Freund. Als dieser Freund nach draußen trat, um mit dem Bruder der Frau zu sprechen, eskalierte die Lage rasch: Der Bruder verhielt sich sofort aggressiv, beleidigte den Mann und griff ihm schließlich an den Hals. Als der Angegriffene den Bruder gegen die Wand drängte, kam ein zweiter Bruder hinzu und würgte ihn mit einem Würgegriff von hinten, bis dieser in die Knie ging. Erst als die Schwester eingriff, hörte die Schlägerei auf.
Die Polizeirichterin verurteilte alle drei Beteiligten wegen Raufhandels. Die beiden Brüder wurden zusätzlich wegen einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu bedingten Geldstrafen sowie Bußen verurteilt. Das Kantonsgericht Freiburg sprach den Freund der Schwester später frei, bestätigte aber die Verurteilungen der beiden Brüder. Diese zogen den Fall weiter ans höchste Gericht.
Dort machten die Brüder geltend, die Beweise seien falsch gewürdigt worden und einer von ihnen hätte wegen seines psychischen Zustands und seiner Medikamente gar nicht in der Lage gewesen sein, bewusst an der Schlägerei teilzunehmen. Zudem rügten sie, dass für die Aussagen ihrer Mutter kein Dolmetscher beigezogen worden sei. Das Bundesgericht ließ diese Argumente jedoch nicht gelten: Die Einwände gegen die Beweiswürdigung seien zu wenig konkret begründet, der Vorwurf wegen des fehlenden Dolmetschers hätte bereits vor der Vorinstanz erhoben werden müssen, und die Behauptungen zur eingeschränkten Schuldfähigkeit des einen Bruders seien bloße Behauptungen ohne hinreichende Begründung.
Das höchste Gericht bestätigte damit die Verurteilungen der beiden Brüder vollumfänglich. Da ihre Eingabe von Anfang an wenig Aussicht auf Erfolg hatte, wurde ihnen auch die beantragte unentgeltliche Rechtspflege verweigert. Die Verfahrenskosten von 1200 Franken haben sie gemeinsam zu tragen.