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Grenzgänger aus Italien bekommt neuen Entscheid über seine Arbeitsbewilligung
Ein Italiener, der im Tessin als Ingenieur arbeiten wollte, erhielt keine Grenzgängerbewilligung. Das Bundesgericht schickt den Fall zurück, weil das Tessiner Gericht wichtige Beweise nicht geprüft hat.

Ein in der Provinz Varese wohnhafter Italiener beantragte 2021 eine Grenzgängerbewilligung für eine Teilzeitstelle als Ingenieur bei einer kleinen Tessiner Gesellschaft. Die Tessiner Behörden verweigerten ihm die Bewilligung mit der Begründung, die Schweizer Firma sei keine eigenständige Gesellschaft, sondern lediglich eine Zweigstelle einer italienischen Gesellschaft mit Sitz in der Lombardei. Damit werde die Regelung umgangen, die für grenzüberschreitende Dienstleistungen aus der EU gilt und auf maximal 90 Arbeitstage pro Jahr begrenzt ist.

Der Kanton Tessin bestätigte diese Einschätzung auf mehreren Ebenen: Zunächst die kantonale Migrationsbehörde, dann die Kantonsregierung und schliesslich das Tessiner Verwaltungsgericht. Als Belege dienten unter anderem der Umstand, dass die Schweizer Firma zum Zeitpunkt der Kontrolle keine eigene Website hatte, nur eine Sitzungsmöglichkeit bei einer anderen Gesellschaft nutzte und erst nach der Inspektion eigene Arbeitsplätze einrichtete. Zudem arbeiteten der Ingenieur und sein Kollege je zu 75 Prozent für die italienische Gesellschaft und nur zu 25 Prozent für die Schweizer Firma.

Das Bundesgericht hebt das Urteil des Tessiner Verwaltungsgerichts nun auf – allerdings nicht, weil es die Bewilligung erteilen würde. Es stellt fest, dass das Gericht gegen grundlegende Verfahrensregeln verstossen hat: Es stützte sich auf veraltete Erhebungen aus dem Jahr 2022, obwohl es verpflichtet gewesen wäre, die Situation zum Zeitpunkt seines Urteils im Februar 2025 vollständig zu beurteilen. Zudem hat das Gericht zahlreiche Beweisangebote der Betroffenen pauschal abgelehnt, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen – darunter Zeugenaussagen, Belege zur Büronutzung und Angaben zum Umsatz der Schweizer Gesellschaft.

Der Fall geht damit zur erneuten Beurteilung an das Tessiner Verwaltungsgericht zurück. Dieses muss nun alle vorgebrachten Argumente und Beweise sorgfältig prüfen und dabei den aktuellen Stand der Verhältnisse berücksichtigen. Ob der Ingenieur am Ende eine Grenzgängerbewilligung erhält, ist damit noch offen. Der Kanton Tessin muss dem Ingenieur und der Firma für das Verfahren vor Bundesgericht eine Entschädigung von 2500 Franken bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 21. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_175/2025