Symbolbild
Frau muss zwei Tage Ersatzhaft antreten trotz Gesundheitsproblemen
Eine Frau wollte eine zweitägige Ersatzhaft wegen einer unbezahlten Busse abwenden. Die Richter liessen ihre Eingabe nicht zu, weil sie zu spät und ungenügend begründet war.

Im Mai 2024 wurde eine Frau per Strafbefehl zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Da sie die Busse nicht bezahlte, ordneten die Behörden des Kantons Bern im Juli 2025 an, dass sie eine zweitägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müsse. Gegen diese Anordnung wehrte sie sich zunächst bei der kantonalen Sicherheitsdirektion, dann beim Obergericht des Kantons Bern – beide Instanzen wiesen ihre Einwände ab.

Die Frau gelangte daraufhin ans Bundesgericht. Sie verlangte, den Strafvollzug aufzuschieben, bis sie ein psychiatrisches Gutachten über ihre angebliche Haftunfähigkeit vorlegen und ein Urteil zu Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs erhalten könne. Doch ihre ergänzende Eingabe vom 19. Februar 2026 reichte sie zu spät ein: Die 30-tägige Frist war bereits am 12. Februar 2026 abgelaufen, weshalb das Bundesgericht diesen Teil ihrer Eingabe nicht berücksichtigte.

Inhaltlich scheiterte die Frau ebenfalls. Das Bundesgericht hielt fest, dass sie sich nicht ausreichend mit den Erwägungen des Obergerichts auseinandergesetzt hatte. Dieses hatte unter anderem darauf hingewiesen, dass ein Vollzugsaufschub nur in Ausnahmefällen gewährt wird, die Strafe mit zwei Tagen sehr kurz sei und der Frau seit Juli 2025 genug Zeit geblieben wäre, medizinische Belege einzureichen. Ein blosses Arbeitsunfähigkeitszeugnis reiche zudem nicht aus, um eine Haftunfähigkeit zu belegen. Allfälligen gesundheitlichen Problemen könne im Vollzug Rechnung getragen werden.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte der Frau Gerichtskosten von 500 Franken. Angesichts ihrer finanziellen Lage wurde dieser Betrag tiefer angesetzt als üblich. Die Frau muss die zweitägige Ersatzhaft nun antreten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 21. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_236/2026