Symbolbild
Mann muss Opfern von Anlagebetrug fast 300'000 Euro zahlen
Ein Schweizer Ökonom half dabei, Betrugsgeld über ein Stiftungskonto zu verschieben. Er muss den Geschädigten fast 300'000 Euro ersetzen.

Eine Genfer Stiftung mit angeblich ökologisch-pädagogischem Zweck wurde ab Ende 2019 zum Vehikel für einen grossangelegten Anlagebetrug im Internet. Zahlreiche Personen wurden über eine gefälschte Investitionsplattform dazu gebracht, Geld auf das Schweizer Konto der Stiftung zu überweisen – in der Überzeugung, ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Insgesamt flossen rund 2,5 Millionen Franken auf dieses Konto, davon allein knapp 300'000 Euro vom irischen Ehepaar, das zu den Hauptgeschädigten zählt.

Ein Schweizer Ökonom mit Bankerfahrung hatte das Konto bei einer Genfer Bank eröffnet und übernahm danach die Rolle des «Zahlungsverkehrsverantwortlichen» der Stiftung. Er leitete täglich Überweisungen weiter – an Gesellschaften in Rumänien, Litauen und auf den Britischen Jungferninseln sowie an eine eigene Offshore-Gesellschaft – und hob auch Bargeld ab. Obwohl die Bank ihn mehrfach auf Betrugsverdacht hinwies und Erklärungen verlangte, setzte er die Transfers fort. Die Verträge, die er der Bank zur Beruhigung vorlegte, waren offensichtlich vom selben Verfasser und enthielten keine sinnvollen Leistungsbeschreibungen.

Das Genfer Strafgericht verurteilte den Mann wegen Geldwäscherei zu einer bedingten Geldstrafe. Die kantonale Berufungsinstanz bestätigte den Schuldspruch und verpflichtete ihn zusätzlich, dem irischen Ehepaar insgesamt knapp 298'000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Zudem wurde eine staatliche Ersatzforderung von rund 21'000 Euro und 20'000 Franken ausgesprochen, die ebenfalls den Geschädigten zugutekommen soll.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun vollumfänglich abgewiesen. Es bestätigte, dass die Herkunft der Gelder aus Betrug hinreichend nachgewiesen war, auch ohne Verurteilung der eigentlichen Betrüger. Der Mann habe trotz deutlicher Warnsignale weitergemacht und dabei zumindest in Kauf genommen, dass die Gelder verbrecherischer Herkunft waren. Die Pflicht zur Zahlung von Schadenersatz an die Opfer sowie die übrigen Sanktionen bleiben damit bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 21. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_559/2025