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Firma in Liquidation scheitert mit Klage gegen Pensionskasse
Eine GmbH in Liquidation wollte ein Gerichtsverfahren gegen eine Pensionskasse anfechten. Die Richter traten auf die Eingabe nicht ein, weil sie den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte.

Die Sammelstiftung Vita hatte im März 2024 beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau Klage gegen eine GmbH eingereicht, um ausstehende Beiträge aus der beruflichen Vorsorge einzutreiben. Im Herbst 2024 wurde über die Firma der Konkurs eröffnet. Das Verfahren wurde daraufhin unterbrochen, bis der sogenannte Kollokationsplan – eine Rangliste der Gläubiger im Konkursverfahren – rechtskräftig geworden war.

Im Januar 2026 teilte das Konkursamt mit, dass die Konkursverwaltung auf eine Weiterführung des Verfahrens verzichtet hatte und kein Gläubiger innerhalb der gesetzlichen Frist die Abtretung der Forderung verlangt hatte. Damit galt die Forderung der Pensionskasse als anerkannt, und das Gerichtsverfahren war hinfällig geworden. Das Verwaltungsgericht schrieb die Klage daraufhin Ende Januar 2026 ab.

Die GmbH in Liquidation wehrte sich gegen diesen Entscheid und verlangte, dass die Sache neu beurteilt werden solle. Sie machte geltend, die Forderung stets bestritten zu haben, und warf dem Konkursamt vor, ihr keine vollständigen Akten herausgegeben und damit ihr Recht auf Akteneinsicht verletzt zu haben. Ausserdem rügte sie verschiedene Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es stellte fest, dass die Firma in ihrer Beschwerde nicht konkret aufgezeigt hatte, inwiefern das Verwaltungsgericht das Recht verletzt haben soll. Die Einwände zum Konkursverfahren seien nicht Gegenstand des abgeschriebenen Verfahrens gewesen und damit von vornherein irrelevant. Da die Firma als juristische Person keinen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat – ausser in Ausnahmefällen –, wurde auch dieses Gesuch nicht behandelt. Gerichtskosten wurden keine erhoben.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 20. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_194/2026