Ein Mann wurde Opfer von Tätlichkeiten. Das Bezirksgericht Zürich und später das Zürcher Obergericht befassten sich mit dem Fall. Der Täter wurde mit einer Busse von 500 Franken bestraft. Das Obergericht sprach dem Opfer eine Genugtuung von 100 Franken zu, lehnte aber weitergehende Forderungen ab. Mit diesem Ergebnis war der Mann nicht einverstanden und zog den Fall ans höchste Gericht.
Vor dem höchsten Gericht listete der Mann zahlreiche angebliche Rechtsverletzungen auf. Er sprach von einseitigen Ermittlungen, Vertuschung, Fälschung und Manipulation von Gutachten. Die Urteile beider Vorinstanzen seien unobjektiv und tendenziös gewesen; seine Beweise und Einwände seien nicht ernsthaft geprüft worden. Zudem verlangte er, dass die Verfahrenskosten dem Verursacher auferlegt werden sollten.
Das höchste Gericht trat auf die Eingabe des Mannes gar nicht erst ein. Der Grund: Eine solche Eingabe muss klar und nachvollziehbar darlegen, weshalb ein früheres Urteil falsch ist. Der Mann hatte zwar auf einzelne Stellen im Urteil des Obergerichts verwiesen, aber nirgends verständlich erklärt, warum diese unrichtig sein sollen. Allgemeine Vorwürfe und eine eigene Schilderung des Sachverhalts genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Da der Mann mit seiner Eingabe scheiterte, muss er die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen.