Symbolbild
Mann scheitert mit Klage wegen doppelter Verurteilung
Ein Mann fühlte sich für denselben Vorfall zweimal bestraft. Seine Eingabe an das Bundesgericht war jedoch zu wenig begründet.

Ein Mann war der Ansicht, er sei für denselben Sachverhalt zweimal verurteilt worden. Er machte zudem geltend, einer der Strafbefehle sei ihm nie zugestellt worden, weshalb er keine Möglichkeit gehabt habe, dagegen vorzugehen. Beim anderen Strafbefehl habe er innerhalb von fünf Tagen keinen Anwalt finden können, und sein Gesuch um einen späteren Termin sei abgelehnt worden.

Das Kantonsgericht Luzern war bereits zuvor nicht auf seine Beschwerde eingetreten, weil diese die gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung nicht erfüllte. Ergänzend hielt das Gericht fest, dass die Beschwerde auch inhaltlich keinen Erfolg gehabt hätte.

Vor Bundesgericht wiederholte der Mann seine Vorwürfe, ohne sich jedoch mit dem entscheidenden Punkt auseinanderzusetzen: Das Kantonsgericht hatte seine Beschwerde in erster Linie wegen ungenügender Begründung abgewiesen. Zu dieser Frage – welche Anforderungen an eine Beschwerdebegründung gestellt werden und weshalb ihm keine Nachfrist zur Nachbesserung eingeräumt werden musste – äusserte er sich vor Bundesgericht mit keinem Wort.

Da ein Urteil, das auf mehreren selbständigen Begründungen beruht, nur dann aufgehoben werden kann, wenn alle diese Begründungen angefochten werden, hatte die Eingabe des Mannes von vornherein keine Aussicht auf Erfolg. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein. Die Gerichtskosten von 800 Franken gehen zu seinen Lasten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 20. April 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_35/2026