Eine Frau hatte sich an das Bundesgericht gewandt und eine Verfügung des Zürcher Obergerichts vom 12. Januar 2026 angefochten. Dabei ging es um eine Strafanzeige, die die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat nicht weiterverfolgt hatte. Das Bundesgericht forderte die Frau auf, einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten – eine übliche Voraussetzung, damit ein Fall überhaupt geprüft wird.
Das Gericht setzte der Frau zunächst eine Frist bis zum 26. Februar 2026, um den Betrag einzuzahlen. Da keine Zahlung einging, erhielt sie eine letzte, nicht mehr verlängerbare Nachfrist bis zum 16. März 2026. Das Gericht wies dabei ausdrücklich darauf hin, dass ihr Anliegen andernfalls nicht behandelt werde.
Auch diese Nachfrist verstrich, ohne dass die Frau den Kostenvorschuss bezahlte. Das Bundesgericht trat deshalb auf ihre Eingabe nicht ein – das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht erst. Zusätzlich wurden ihr Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt.
Das Verfahren zeigt, dass die Nichterfüllung formaler Anforderungen – wie die Zahlung eines Kostenvorschusses – dazu führen kann, dass ein Anliegen vor Bundesgericht ohne inhaltliche Prüfung scheitert. Die ursprüngliche Frage, ob die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige zu Recht nicht weiterverfolgt hatte, blieb damit unbeantwortet.