Symbolbild
Frau aus Thierachern scheitert mit Klage gegen Ortsplanung
Eine Frau wollte eine Änderung der Ortsplanung in Thierachern anfechten. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie einen verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte.

Die Gemeinde Thierachern im Kanton Bern nahm eine Teilrevision ihrer Ortsplanung vor. Eine Einwohnerin wehrte sich dagegen und reichte zunächst beim Kanton eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Die kantonale Behörde trat darauf nicht ein, weil die Eingabe weder klare Anträge noch eine ausreichende Begründung enthielt. Auch ein Gesuch, wonach der Gemeindepräsident und weitere Personen als befangen gelten sollten, wurde abgewiesen.

Die Frau zog den Fall ans Berner Verwaltungsgericht weiter. Dort verlangte ein Richter einen Kostenvorschuss von 1500 Franken. Die Frau weigerte sich zu zahlen, weil sie der Meinung war, es handle sich um eine Stimmrechtssache, die kostenlos zu behandeln sei. Das Gericht sah das anders: Nach seiner Einschätzung fiel die Angelegenheit nicht unter die Sonderregel für Wahl- und Abstimmungssachen, sondern war nach den allgemeinen Regeln kostenpflichtig. Da die Frau den Vorschuss auch nach einer Nachfrist nicht leistete und weder die Beschwerde zurückzog noch ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellte, trat das Gericht auf ihre Beschwerde nicht ein.

Dagegen wandte sich die Frau ans Bundesgericht. Sie verlangte, dass dieses den Fall selbst beurteile und festhalte, dass die Änderung im Baureglement verfassungswidrig in Kraft gesetzt worden sei. Zudem machte sie Befangenheit gegen mehrere Richter geltend. Das Bundesgericht trat jedoch ebenfalls nicht auf die Beschwerde ein. Es stellte fest, dass die Frau nicht ausreichend begründet hatte, weshalb ihre Angelegenheit als Stimmrechtssache zu behandeln sei. Auch die Vorwürfe der Befangenheit waren nach Ansicht der Richter nicht hinreichend belegt – zumal sie den Richter, der das angefochtene Urteil gefällt hatte, gar nicht betrafen.

Das Bundesgericht hielt zudem fest, dass die Frau offenbar irrtümlich davon ausgegangen war, die Zahlung des Kostenvorschusses hätte ihre Beschwerde automatisch in eine andere Art von Verfahren umgewandelt. Dieser Irrtum änderte jedoch nichts am Ergebnis. Die Kosten des Bundesgerichtsverfahrens wurden der Frau erlassen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_630/2025