Ein Mann erwarb im Herbst 2021 eine Hütte auf dem Gemeindegebiet von Glarus Süd, die ausserhalb der Bauzone liegt und ursprünglich militärisch genutzt worden war. Bereits vor dem Kauf hatte er der Gemeinde mitgeteilt, dass er eine Dacherhöhung und eine Glasfassade plane. Die Gemeinde machte ihn darauf aufmerksam, dass dafür keine Ausnahmebewilligung in Aussicht gestellt werden könne. Im Sommer 2022 liess der Mann die Hütte dennoch weitgehend abreissen und neu aufbauen – ohne die erforderliche Baugenehmigung. Die Gemeinde verhängte einen Baustopp, der ignoriert wurde, und ordnete schliesslich den vollständigen Rückbau an.
Der Kanton verweigerte die nachträglich beantragte Ausnahmebewilligung. Für Bauten ausserhalb der Bauzone gilt ein gesetzlicher Bestandsschutz, der jedoch voraussetzt, dass das Gebäude noch bestimmungsgemäss nutzbar ist – also in einem Zustand, der eine weitere Nutzung erlaubt. Die kantonalen Behörden und das Verwaltungsgericht kamen zum Schluss, dass dies bei der Hütte nicht der Fall gewesen sei. Die eingereichten Fotos zeigten unter anderem eine verschimmelte Dachkonstruktion und eine provisorische Stütze, die auf einen schlechten Bauzustand hindeuteten.
Da der Mann die Hütte eigenmächtig abgerissen hatte, liess sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr zuverlässig feststellen. Die Gerichte hielten fest, dass er die Folgen dieser Beweislage selbst zu tragen habe. Das oberste Gericht bestätigte nun, dass die Hütte keinen Bestandsschutz geniesst und die Baubewilligung zu Recht verweigert wurde. Der angeordnete vollständige Rückbau sei verhältnismässig, zumal der Mann nicht gutgläubig gehandelt habe und die Abweichung vom Erlaubten erheblich gewesen sei.
In einem Nebenpunkt stellten die Richter fest, dass das Verwaltungsgericht einen Verfahrensfehler begangen hatte: Es hätte sich zum Antrag des Mannes äussern müssen, den früheren Eigentümer der Hütte als Zeugen zu befragen. Dieser formelle Fehler ändert am Ergebnis jedoch nichts. Der Mann muss die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen und die Hütte auf eigene Kosten zurückbauen.