Symbolbild
Mann scheitert mit Klage gegen kantonale Beamte wegen Nötigung
Ein Mann wollte eine Strafuntersuchung gegen drei Kantonsbeamte erzwingen. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein.

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis lehnte es Ende November 2025 ab, eine Strafuntersuchung gegen drei kantonale Beamte wegen Nötigung einzuleiten. Dagegen wehrten sich zwei Personen mit einer Beschwerde beim Zürcher Obergericht. Dieses verlangte von ihnen eine Sicherheitsleistung von insgesamt 2'500 Franken, um mögliche Verfahrenskosten abzudecken – andernfalls würde auf die Beschwerde nicht eingetreten.

Einer der beiden Männer zog daraufhin ans Bundesgericht. Er kritisierte die Höhe der verlangten Kaution als ungewöhnlich hoch und warf dem Obergericht vor, mit dieser finanziellen Hürde das Verfahren von vornherein zum Scheitern bringen zu wollen. Das Bundesgericht liess diese Argumentation jedoch nicht gelten.

Die Richter in Lausanne stellten fest, dass der Mann nicht konkret dargelegt hatte, weshalb die Höhe der Sicherheitsleistung im Verhältnis zum Verfahren unangemessen sein sollte. Wer vor Bundesgericht eine Entscheidung anficht, muss klar und nachvollziehbar begründen, worin der Fehler des vorinstanzlichen Entscheids liegt. Dieser Anforderung kam der Mann nicht nach – der Mangel in seiner Begründung war offensichtlich.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein. Die Verfahrenskosten von 800 Franken hat der Mann selbst zu tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_103/2026