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Walliser Querulant scheitert mit Beschwerde gegen Justizsystem
Publiziert am 2025-05-01
Ein Mann aus dem Wallis ist mit seiner Beschwerde gegen eine kantonale Gerichtsverfügung gescheitert. Das Bundesgericht wies seine Eingabe als querulatorisch zurück und kritisierte den unangemessenen Ton.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes gegen eine Verfügung des Kantonsgerichts Wallis abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte ursprünglich eine Strafanzeige eingereicht, woraufhin die Staatsanwaltschaft am 7. Oktober 2024 die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung verfügte. Nach Zustellungsproblemen – der Mann hatte die Annahme des ersten Schreibens verweigert – wurde ihm die Verfügung erneut zugestellt. Sein darauffolgendes Gesuch um Fristerstreckung wurde vom Kantonsgericht Wallis am 13. Dezember 2024 abgewiesen, mit der Begründung, dass die gesetzliche Beschwerdefrist bereits abgelaufen sei.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht forderte der Mann weitreichende Maßnahmen gegen das Walliser Justizsystem. Er verlangte unter anderem die Nichtigerklärung aller Fristen vom Dezember 2024 und Januar 2025, die Verpflichtung des Kantonsgerichts, "nur noch machbare Fristen zu setzen", sowie die Übertragung von Ermittlungen an "unbefangene Sonderermittler". Dabei äußerte er sich in einer Weise, die das Bundesgericht als respektlos bezeichnete.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde zurück und begründete dies mit mehreren Mängeln. Zum einen habe sich der Beschwerdeführer nicht mit den vorinstanzlichen Überlegungen auseinandergesetzt und nicht dargelegt, warum diese Bundesrecht verletzen sollten. Stattdessen habe er sich über angebliche Verfehlungen der Walliser Justiz ausgelassen, und dies in einem unangemessenen Ton. Zum anderen habe er mit seinen Begehren den durch die angefochtene Verfügung definierten Streitgegenstand größtenteils verlassen. Das Bundesgericht erklärte die Eingabe für querulatorisch und auferlegte dem Beschwerdeführer Gerichtskosten von 800 Franken.

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