Ein Mann hatte sich gegen eine Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Bezirks Dielsdorf gewehrt. Dieses Gericht entscheidet unter anderem darüber, ob beschlagnahmte oder sichergestellte Gegenstände und Daten von der Strafverfolgungsbehörde durchsucht werden dürfen – ein Vorgang, der im Strafrecht als «Entsiegelung» bezeichnet wird. Der Mann reichte Anfang Februar 2026 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid vom 12. Januar 2026 ein.
Mitte März 2026 zog der Mann seine Beschwerde jedoch zurück, bevor das Bundesgericht darüber entschieden hatte. Damit wurde das Verfahren hinfällig und musste formell abgeschrieben werden.
Da der Mann selbst den Rückzug veranlasst und damit das Verfahren beendet hatte, auferlegte ihm das Bundesgericht die bis dahin angefallenen Gerichtskosten. Diese belaufen sich auf 300 Franken. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.