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Mann scheitert mit Klage wegen angeblicher Patentverletzung
Ein Mann wollte Beweise für eine mögliche Patentverletzung sichern lassen. Die Richter lehnten sein Gesuch ab, weil er zu lange zugewartet hatte.

Ein Mann aus der Schweiz beanspruchte, Inhaber zweier Patente zu sein, die angeblich durch sogenannte Emotach-Erfassungsgeräte verletzt worden waren. Diese Geräte waren in Fahrzeugen eines Unternehmens installiert und sollten per Ende 2025 ausgebaut und entsorgt werden. Der Mann wollte die Geräte vor ihrer Entsorgung sicherstellen lassen, um deren technische Ausgestaltung zu prüfen und mögliche Schadenersatzansprüche geltend machen zu können.

Das Bundespatentgericht lehnte das Gesuch des Mannes ab. Es begründete dies damit, dass er mehr als ein Jahr Zeit gehabt hätte, die Sicherstellung der Geräte zu beantragen. Die von ihm geltend gemachte Dringlichkeit sei daher auf sein eigenes Zuwarten zurückzuführen. Weil der Mann anschliessend auch den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Gericht auf seine Gesuche gar nicht erst ein. Auch sein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Gerichtskosten – wurde abgelehnt, weil das Gericht die Klage als aussichtslos beurteilte.

Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht weiter und rügte unter anderem, sein Recht auf Zugang zu einem Gericht sei verletzt worden. Die Bundesrichter wiesen diesen Vorwurf zurück: Der Mann hätte die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig beim Bundespatentgericht ein Gesuch einzureichen. Sein Zugang zum Gericht sei zu keinem Zeitpunkt verwehrt gewesen. Weitere Rügen, etwa der Vorwurf willkürlicher Entscheidung, richteten sich gegen einen Entscheid, der vor Bundesgericht gar nicht anfechtbar war.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 1000 Franken. Auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren wurde wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt. Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann mit seinen Patentansprüchen scheiterte: Bereits 2020 war ihm in einem früheren Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege entzogen worden, nachdem ein Fachgutachten die Patente als nicht schutzwürdig eingestuft hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_64/2026