Symbolbild
Stiefvater bleibt wegen Missbrauchs seines Stiefsohns verurteilt
Ein Mann missbrauchte seinen Stiefsohn über Jahre sexuell. Seine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe bleibt bestehen.

Zwischen 2011 und Herbst 2015 soll ein Mann seinen Stiefsohn durchschnittlich einmal im Monat sexuell missbraucht haben. Er soll das Kind dabei im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer aufgesucht und es unsittlich berührt sowie oral befriedigt haben. Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte den Mann wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher sexueller Nötigung.

Das Kantonsgericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken. Zusätzlich wurde dem Mann für zehn Jahre jede berufliche oder organisierte Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen verboten. Ausserdem muss er seinem Stiefsohn eine Genugtuung von 15'000 Franken zuzüglich Zinsen bezahlen.

Der verurteilte Mann zog den Fall ans Bundesgericht und beantragte einen Freispruch. Er rügte, die Beweise seien falsch gewürdigt worden, und kritisierte insbesondere ein psychologisches Gutachten, das die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Stiefsohns untersuchte. Das Gutachten sei methodisch unzureichend und intransparent, zudem fehlten wichtige Analysekriterien. Ausserdem machte er geltend, die Vorinstanz habe entlastende Umstände nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Bundesgericht wies die Einwände des Mannes ab. Es stellte fest, dass er sich nicht substanziiert mit den ausführlichen Erwägungen des Kantonsgerichts auseinandergesetzt hatte, sondern lediglich seine eigene Sichtweise dargelegt hatte. Das Kantonsgericht hatte das Gutachten als sachlich korrekt und schlüssig eingestuft und seine Beweiswürdigung zusätzlich auf weitere Kriterien gestützt. Die Verurteilung bleibt damit in vollem Umfang bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_618/2025