Symbolbild
Mann scheitert mit Antrag auf Wiederaufnahme eines eingestellten Verfahrens
Ein Mann wollte ein eingestelltes Strafverfahren neu aufrollen lassen. Die Richter wiesen sein Anliegen ab, weil seine Eingabe ungenügend begründet war.

Im Kanton Wallis hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren im März 2024 eingestellt, ohne es inhaltlich zu prüfen. Der Mann legte dagegen Beschwerde ein, die das Walliser Kantonsgericht im September 2024 abwies. Daraufhin verlangte er, dass beide Entscheide neu beurteilt werden sollten – ein Gesuch, das die zuständige Richterin am Kantonsgericht im Januar 2026 für unzulässig erklärte. Sie begründete dies damit, dass Verfahrenseinstellungen und Beschwerdeentscheide, die keine inhaltlichen Fragen klären, grundsätzlich nicht für eine Neubeurteilung in Frage kommen. Dem Mann wurden zudem Verfahrenskosten von 900 Franken auferlegt, auch weil er wiederholt unzulässige Gesuche eingereicht hatte.

Gegen diesen Entscheid gelangte der Mann ans Bundesgericht. Er machte unter anderem geltend, die zitierte Rechtsprechung dürfe nicht absolut gelten, wenn ein ursprünglicher Entscheid durch Täuschung oder rechtswidrige Verwaltungsakte zustande gekommen sei. Zudem beantragte er die Ablehnung der zuständigen Richterin wegen Befangenheit und rügte die Höhe der ihm auferlegten Kosten.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es stellte fest, dass der Mann seine Rügen nicht hinreichend begründet hatte. Wer vor Bundesgericht eine Verletzung von Grundrechten oder kantonalem Recht geltend macht, muss dies präzise und nachvollziehbar darlegen – blosse Behauptungen und das pauschale Aufzählen von Gesetzesartikeln genügen nicht. Der Mann hatte sich zudem inhaltlich gegen die ursprüngliche Verfahrenseinstellung gewandt, obwohl er vor Bundesgericht nur den Entscheid über die Unzulässigkeit seines Gesuchs anfechten konnte.

Auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also darum, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen – wurde abgelehnt, weil die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Mann muss nun zusätzlich 800 Franken Gerichtskosten für das Verfahren vor Bundesgericht bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_201/2026