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Mann scheitert mit Klage um mutmasslich gestohlene Lotterietickets
Ein Mann behauptete, zwei Gewinntickets seien ihm 2017 an einem Kiosk nicht zurückgegeben worden. Seine Klage wurde abgewiesen, weil er seine Eingabe nicht ausreichend begründete.

Im August 2017 spielte ein Mann drei Lotteriecoupons an verschiedenen Verkaufsstellen im Kanton Neuenburg. Zwei davon sollen Gewinne erzielt haben. Als er die Tickets an einem Kiosk zur Überprüfung abgab und dabei seine Bankdaten auf der Rückseite notierte, weigerte sich der Kioskbetreiber laut Darstellung des Mannes, ihm die Coupons zurückzugeben. Der Mann erhielt danach auch keine Auszahlung und wurde nie kontaktiert. Zusätzlich behauptete er, einer der Coupons sei ein Swiss-Lotto-Gewinn im Wert von über 17 Millionen Franken gewesen.

Der Mann erstattete Strafanzeige wegen Diebstahls, Veruntreuung und unrechtmässiger Verwendung der Lotteriegewinne. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg lehnte es jedoch ab, die Anzeige überhaupt zu untersuchen. Das kantonale Gericht bestätigte diesen Entscheid im November 2025: Es sah keine ausreichenden Hinweise, um ein Strafverfahren zu eröffnen.

Dagegen wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Dieses stellte jedoch fest, dass seine Eingabe den formellen Anforderungen nicht genügte. Wer vor Bundesgericht Beschwerde einreicht, muss konkret darlegen, weshalb der angefochtene Entscheid falsch ist – also erklären, welche Rechtsnorm verletzt wurde und warum. Der Mann wiederholte lediglich seinen bisherigen Standpunkt, ohne sich inhaltlich mit den Überlegungen des kantonalen Gerichts auseinanderzusetzen.

Da die Eingabe damit die Mindestanforderungen an eine Begründung nicht erfüllte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Der Mann muss zudem Gerichtskosten von 800 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1293/2025