Symbolbild
Mann scheitert mit Klage, weil er Kaution nicht bezahlte
Ein Mann wollte eine Strafuntersuchung erzwingen, zahlte aber die verlangte Sicherheit nicht. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen wollte erreichen, dass die Staatsanwaltschaft Gossau eine Strafuntersuchung einleitet. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies im September 2025 ab. Der Mann erhob daraufhin Beschwerde bei der kantonalen Anklagekammer.

Die Anklagekammer forderte ihn auf, innert einer bestimmten Frist eine Sicherheitsleistung von 1'500 Franken zu hinterlegen – eine Art Kaution, die sicherstellen soll, dass das Verfahren nicht mutwillig betrieben wird. Da der Mann die Summe nicht fristgerecht bezahlte, trat die Anklagekammer auf seine Beschwerde nicht ein. Der Mann zog den Fall daraufhin ans Bundesgericht weiter.

Dort machte er geltend, er sei objektiv nicht in der Lage gewesen, die 1'500 Franken aufzubringen. Allerdings hatte er weder im kantonalen Verfahren rechtzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Verfahrenskosten für Personen ohne ausreichende Mittel – gestellt, noch legte er dar, weshalb die Voraussetzungen dafür erfüllt gewesen wären. Das Bundesgericht stellte fest, dass seine Eingabe den Mindestanforderungen an eine Begründung nicht genügte.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Das implizite Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wies es ab, da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Mann muss die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_116/2026