Symbolbild
Frau scheitert mit Anzeige gegen Walliser Richter
Eine Frau erstattete Strafanzeige gegen einen Bezirksrichter. Ihre Klage wurde nicht zugelassen, weil sie keine Parteistellung beansprucht hatte.

Eine Frau reichte Ende 2024 beim Kantonsgericht Wallis eine Strafanzeige gegen Bezirksrichter Nicolas Pont und unbekannte Personen ein. Sie warf ihnen Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung und möglicherweise Betrug vor. Das Kantonsgericht leitete die Eingabe an die Walliser Staatsanwaltschaft weiter, die im August 2025 entschied, keine Strafuntersuchung zu eröffnen.

Die Frau legte dagegen Beschwerde beim Kantonsgericht ein und forderte unter anderem, dass die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung einleiten solle. Gleichzeitig betonte sie ausdrücklich, sie wolle nicht als Privatklägerin behandelt werden – also nicht als Person, die aktiv als Partei an einem Strafverfahren teilnimmt. Das Kantonsgericht trat im Dezember 2025 auf ihre Beschwerde nicht ein: Weil die Frau keine Parteistellung beansprucht hatte, fehlte ihr das Recht, überhaupt Beschwerde zu erheben.

Die Frau wandte sich daraufhin ans Bundesgericht. Dieses stellte fest, dass sie sich in ihrer Eingabe nicht damit auseinandergesetzt hatte, weshalb das Kantonsgericht ihre Beschwerde hätte annehmen müssen. Sie begründete mit keinem Wort, warum ihr die Parteistellung zustehen sollte. Damit erfüllte sie die Mindestanforderungen an eine Beschwerde vor Bundesgericht nicht.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. Die Frau muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_102/2026