Zwei Schwestern sind seit längerem in einen Erbschaftsstreit um den Nachlass ihrer Eltern verwickelt. Im August 2023 einigten sie sich vor der zuständigen Schlichtungsbehörde auf eine Vereinbarung. Eine der Schwestern akzeptierte diese Einigung jedoch nicht und versuchte in der Folge mehrfach, dagegen vorzugehen – bislang ohne Erfolg.
Ende 2024 beantragte die andere Schwester beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland, die getroffene Vereinbarung zwangsweise durchzusetzen. Das Gericht hiess das Gesuch im September 2025 gut und wies einen Notar an, die vereinbarten Schritte in die Wege zu leiten. Dagegen legte die widerstrebende Schwester beim Berner Obergericht Beschwerde ein. Dieses trat im Dezember 2025 nicht darauf ein, weil die Eingabe ungenügend begründet war.
Die Frau wandte sich daraufhin ans Bundesgericht. Auch dort scheiterte sie: Statt zu erklären, warum das Obergericht falsch entschieden habe, erhob sie Vorwürfe gegen die beiden beteiligten Notare und ihre Schwester, behauptete Unregelmässigkeiten im Erbschaftsinventar und schilderte allgemein ihre Sicht auf den Streit. Eine solche Eingabe genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht, wonach klar und gezielt aufgezeigt werden muss, welche Rechtsverletzung das vorinstanzliche Gericht begangen haben soll.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde deshalb nicht ein. Die Frau muss zudem die Gerichtskosten von 1500 Franken tragen. Die 2023 getroffene Vereinbarung zwischen den Schwestern bleibt damit in Kraft und soll durch den Notar umgesetzt werden.